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Hier einige Urteile: OLG Köln, DAR 98,27 Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der BE, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, dass Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall nicht zum Erlöschen der BE führen. Wer gegen die Eintragungspflicht verstößt muß mit Verwarnungsgeld rechnen. Az: 20 U 34/98 OLG DüsseldorfFalschparker die abgeschleppt wurden brauchen ihr Auto nicht auslösen, die Kosten müssen an den Staat weitergereicht werden, das Auto darf nicht zurückgehalten werden. Auftraggeber und Rechnungsempfänger sind grundsätzlich der Staat. Abschlepper dürfen nicht mit der Einziehung der Forderung beauftragt werden. Az: 5 C 710/01 AG HerbornAllein Schuld bei falschem Blinken. Falsches Blinken vor einer Einmündung kann zur Alleinschuld des Blinkenden führen, wenn dadurch ein Unfall verursacht wird. Andere Verkehrsteilnehmer müssen darauf vertrauen können, dass blinkende Autofahrer auch tatsächlich abbiegen. Az: 12 O 16098/05 LG München IPrepaidkarten dürfen ihre Gültigkeit nicht verlieren auch wenn 13 Mon. nicht telefoniert wurde.
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